Professioneller Brandschutz
Brandschutz Brandschutzhelfer Brandsicherheitswache
Brandschutz Brandhelfer Brandsicherheitswache
Ein Brand in Ihrem Objekt oder bei Ihrer Veranstaltung verursacht neben immensen Sachschäden durch Flammen und Löschwasser insbesondere große Gefahren für Ihre Mitarbeiter und Besucher. Brandsicherheitswachen (Brandwachen) stellen sicher, dass es durch Beseitigung von Brandlasten zu keinem Brand kommt, bzw. leiten im Brandfall sofort Gegenmaßnahmen ein und unterstützen wenn nötig den Ablauf der Evakuierung.
Die Brandsicherheitswachen sind für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zuständig:
Die Schutzziele der vorbeugenden Brandschutzes lauten:
✓ Entstehung eines Brandes vorbeugen
✓ Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen
✓ Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
✓ Wirksame Löscharbeiten ermöglichen
Darüber hinaus müssen sie jedoch bei Bedarf auch dazu in der Lage sein, einen in der Entstehung begriffenen Brand zu erkennen, unverzüglich Gegenmaßnahmen einzuleiten und die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr zu koordinieren.
Aufgaben der Brandsicherheitswachen (Brandwachen)
Regelmäßige Kontrollgänge durch das ganze Gebäude – dabei wird drauf geachtet, dass:
die Verkehrswege und Aufstellflächen für Lösch- und Rettungsfahrzeuge freigehalten und passierbar sind.
die Rettungswege, insbesondere die Notausgänge, in der gesamten Breite frei nutzbar, nicht verschlossen und beleuchtet sind
die Sicherheitsbeleuchtungen in Dauerschaltung in Betrieb sind.
die Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, sofern sie nicht rauchmeldergesteuert sind, geschlossen sind.
die Kleinlöschgeräte (Wandhydranten) gut sicher, ausreichend gekennzeichnet, leicht zugänglich und betriebsbereit sind.
die Sicherheitseinrichtungen (Schutzvorhang, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Alarmierungseinrichtungen) betriebsbereit sind.
✓
Schriftliche Protokollierung der festgestellten Mängel und unverzügliche Meldung an den Betreiber
✓ Frühzeitige Erkennung einer Brandgefahr beziehungsweise eines Brandes
✓ Frühzeitige Erkennung sonstiger Gefahren.
✓ Unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Menschen und Tiere.
durch Hinweis an den Betreiber.
✓ Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Bekämpfung der Gefahr.
✓ Unverzügliche, qualifizierte Alarmierung weiterer Einsatzkräfte und deren Einweisung
an der Einsatzstelle.
✓ Dokumentation des Arbeitsschutzes.
24 / 7 Einsatzbereitschaft Bundesweit
qualifiziertes und geschultes Personal
IHK geprüfter Brandschutzbeauftragter
Zertifizierte Brandschutzhelfer
GPS Wächterkontrollsystem Echtzeitüberwachung